IMPRESSUM / AGB / DSG

clauDEsign, Dorfstrasse 43, 8302 Kloten Switzerland

AGB`s

1. Vertragsbedingungen
Die nachstehenden Bedingungen regeln die Beziehungen zwischen Auftraggeber und clauDEsign. Sie sind nur gültig, wenn sie dem Kunden vor Auftragserteilung zur Kenntnis gebracht wurden – also integrierter Bestandteil des Auftrags sind.

2. Schriftform
Abweichungen von den nachfolgenden Bedingungen bedürfen der Schriftform.

3. Leistungen clauDEsign 
clauDEsign erbringt innerhalb des Workflows eines Auftrags diverse gestalterische, organisatorische und administrative Leistungen.

4. Treuepflicht, Geschäftsgeheimnis
clauDEsign verpflichtet sich, die ihm übertragenen Aufgaben sorgfältig, gewissenhaft und verantwortungsbewusst zu erledigen. clauDEsign verpflichtet sich, ihm anvertraute oder für den Auftraggeber erarbeitete Informationen vertraulich zu behandeln.

5. Urheberrecht
Die Urheberrechte an allen vom clauDEsign geschaffenen Werken (Konzepte, Skizzen, Entwürfe usw.) gehören clauDEsign. Er kann über diese Rechte gemäss den Bestimmungen des ZGB über das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte verfügen.
Aus diesem Grundsatz folgt u.a., dass der Auftraggeber ohne Einverständnis von clauDEsign nicht berechtigt ist, die betreffenden Werke zu verwenden und/oder Änderungen – insbesondere an einzelnen Gestaltungselementen – vorzunehmen.
clauDEsign ist berechtigt, seine Urheberschaft an den von ihm geschaffenen Werken in einer von ihm zu bestimmenden Form zu bezeichnen.

6. Nutzungsrechte, Nutzungsumfang
Grundsätzlich gehen die vereinbarten Nutzungsrechte erst mit der vollständigen Begleichung des Honorars auf den Auftraggeber über.
Der Umfang der erlaubten Nutzung der durch den Designer geschaffenen Werke ergibt sich aus dem Zweck des mit dem Auftraggeber abgeschlossenen Vertrags. Insbesondere dürfen vom Designer geschaffene Werke, Auftragsunterlagen oder Teile davon, die dem Auftraggeber ausgehändigt werden, ausschliesslich im Rahmen des vereinbarten Auftrags genutzt werden.
Dieses Nutzungsrecht gilt, sofern nichts anderes vereinbart wird, zeitlich und geografisch unbegrenzt und schliesst jegliche Nutzung ausserhalb des Vertragszwecks sowie die Herausgabe von Rohdaten aus.
Die Parteien können jedoch über jegliche Nutzung ausserhalb des Vertragszwecks sowie die Herausgabe von Rohdaten neu verhandeln.
Für jede ausserhalb des Vertragszwecks liegende Nutzung hat der Auftraggeber die Erlaubnis von clauDEsign einzuholen und die Mehrnutzung entsprechend zu entschädigen.

7. Widerrechtliche Nutzung
Die widerrechtliche Nutzung eines urheberrechtlich geschützten Werks von clauDEsign verpflichtet den Auftraggeber zur Zahlung einer Konventionalstrafe im Umfang von CHF 10 000.00. Die Geltendmachung eines Schadens bleibt ausdrücklich vorbehalten.

GEWÄHR

8. Gewährleistung
Bei Bearbeitungen, Anpassungen oder Umgestaltungen von Werken Dritter (beispielsweise Gestaltungsarbeiten, Fotos, Texte, Muster, elektronische Daten usw.) kann clauDEsign ohne ausdrücklichen Hinweis seitens des Auftraggebers davon ausgehen, dass die Berechtigung zu solchen Verwendungen vorliegt und dementsprechend keine Rechte Dritter verletzt werden. Sollten dennoch Rechte Dritter verletzt werden, hält der Aufraggeber clauDEsign in jeder Hinsicht schadlos.

9. Externe Zulieferung
Im Rahmen des Auftrags und auf Rechnung des Auftraggebers veranlasst clauDEsign Leistungen Dritter, die er für Entwurfsarbeiten und zur Realisierung reproduktionsreifer Vorlagen benötigt.
Für diese Drittarbeiten muss eine Bestätigung des Auftraggebers vorliegen.

10. Aufbewahren von Unterlagen
clauDEsign ist verpflichtet, Auftragsunterlagen, Reinzeichnungen usw. für die Dauer von einem Jahr nach Fertigstellung bzw. Ablieferung an seinem Geschäftssitz aufzubewahren. Darüber hinaus ist er ohne anderslautende schriftliche Weisung des Auftraggebers von der weiteren Aufbewahrung befreit. Sollen Unterlagen länger aufbewahrt werden, sind die Bedingungen separat zu vereinbaren. Bei umfangreichen Arbeiten können vom Designer die Speichermedien anteilsmässig verrechnet werden.

11. Wettbewerbe, Konkurrenzpräsentationen
clauDEsign beteiligt sich an :
a. Wettbewerben, die dem Wettbewerbsreglement entsprechen,
b. Konkurrenzpräsentationen, die für alle Teilnehmenden gleichlautende, schriftlich niedergelegte Bedingungen aufweisen. Die Teilnehmenden müssen allen namentlich bekannt sein.
Die Entschädigung muss für alle Teilnehmenden identisch sein.

12. Einzelpräsentationen
Entschädigungen für Einzelpräsentationen werden vor Arbeitsbeginn abgesprochen. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des Honorarsystems.

13. Belegexemplare
Von allen produzierten Arbeiten – darunter sind auch Nachdrucke zu verstehen – sind clauDEsign unaufgefordert 10 einwandfreie Belege (bei wertvollen Stücken eine angemessene Zahl) zu überlassen.
clauDEsign steht das Recht zu, diese Belege als Leistungsnachweis seiner Arbeiten zu verwenden und zu veröffentlichen.

HONORAR

14. Auftragsvorbesprechung
In der Regel ist die erste Besprechung für einen Gestaltungsauftrag kostenfrei.

15. Richtofferte und Honorarabrechnung für Gestaltungsaufträge
Grundlage für die Richtofferte und die Honorarabrechnung ist das Honorarsystem. Das Honorar des Designers richtet sich nach dem Zeitaufwand und dem individuellen Stundenansatz für die einzelnen Leistungen.
Die Abgabe einer schriftlichen, individuellen Richtofferte wird in jedem Fall empfohlen. Notwendiger Mehraufwand aufgrund veränderter Vorgaben wird dem Auftraggeber vom clauDEsign rechtzeitig bekannt gegeben und ist in der Abrechnung gesondert auszuweisen.

16. Reduktion oder Annullierung des Auftrags
Wird ein erteilter Auftrag reduziert oder annulliert, hat der clauDEsign
Anrecht auf :
a. Verrechnung seiner bisher geleisteten Arbeit (pro rata temporis),
b. Verrechnung seiner Unkosten und der Vorleistungen Dritter,
c. Wiedergutmachung aller sich aus der Reduktion oder Annullierung ergebenden Schäden.
Darüber hinaus hat clauDEsign das Recht, seine bisher geleistete Arbeit bei Annullierung des Auftrags anderweitig zu verwenden. Die Nutzungsrechte bleiben vollumfänglich bei clauDEsign.

17. Abrechnung
Der Designer hat die Abrechnung auf der Grundlage der Richtofferte und der erfolgten Leistungen vorzunehmen.

18. Zahlungsbestimmungen
Nach Beendigung des Auftrags stellt der clauDEsign Rechnung, welche innert 10 Tagen ohne Abzug zu bezahlen ist. Bei grossem Zeitaufwand für die Auftragserfüllung hat der Designer Anspruch auf angemessene Akontozahlungen (40%-60%).

19. Berater- und Vermittlungskommissionen
Berater- und Vermittlungskommissionen im Zusammenhang mit dem Einholen von Offerten, der Auftragserteilung und Rechnungskontrolle erhält grundsätzlich clauDEsign.
Sie sind dem Auftraggeber weiterzugeben, wenn der clauDEsign seine Aufwendungen im Zusammenhang mit der Durchführung und Überwachung der Produktion dem Auftraggeber in Rechnung stellt.

RECHTLICHES

20. Honorarstreitigkeiten
Sowohl dem Auftraggeber wie auch clauDEsign steht zur Überprüfung von beanstandeten Forderungen und zur Beurteilung von Honorarstreitigkeiten den Rechtsweg zur Verfügung.

21. Anwendbares Recht
Die Beziehungen zwischen Auftraggeber und clauDEsign unterstehen schweizerischem Recht. Soweit die Geschäftsbedingungen von clauDEsign nichts Abweichendes regeln, gelten die Bestimmungen des Schweizerischen Obligationenrechts in Art. 394 ff. über den einfachen Auftrag.

22. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist der Geschäftssitz von clauDEsign.

INHABER

Claude W. Martin
Designer

TÄTIGKEIT

Gestaltung und Visualisierung von Produkten, Grafiken oder Räumen. Diese Gestaltung kann sowohl funktional als auch ästhetisch sein und umfasst oft mehrere Bereiche wie beispielsweise Industrie-, Grafik- oder Webdesign.
Aufgaben:
Entwickeln und Skizzieren von Ideen, das Erstellen von Entwürfen oder Modellen, das Auswählen geeigneter Materialien oder Farben, das Durchführen von Marktanalysen und das Arbeiten mit verschiedenen Kreativwerkzeugen oder Softwareprogrammen.

ADRESSE

clauDEsign
Dorfstrasse 43
8302 Kloten
Switzerland

KONTAKT

info@claudesign.ch
+41 79 401 45 94

ALLGEMEIN

1 Datenschutzerklärung
Die vorliegende Datenschutzerklärung klärt Sie über die Art, den Umfang und den Zweck der Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten auf unserer Website (im Folgenden „Website“) durch die (im Folgenden „wir“ oder „uns“) auf und gibt über die Ihnen zustehenden Rechte Auskunft. Diese Rechte richten sich nach den anwendbaren Datenschutzgesetzen.
2 Verantwortlicher für die Datenbearbeitung
Verantwortlicher für die Datenbearbeitung auf dieser Website und Ansprechpartner für Datenschutzanliegen ist:

clauDEsign, Claude Martin
Dorfstrasse 43
8302 Kloten
Switzerland
3 Datenerfassung auf dieser Website
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Bitte beachten Sie, dass die vorstehenden Rechte gesetzlichen Einschränkungen unterstehen und ggf. die Erbringung unserer Dienstleistungen beeinträchtigen oder verunmöglichen können.
Sie sind berechtigt, Ihre Ansprüche gerichtlich durchzusetzen oder eine Beschwerde bei der zuständigen Datenschutzbehörde einzureichen. Für die Schweiz ist der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte zuständig (http://www.edoeb.admin.ch).
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Wir können diese Datenschutzerklärung jederzeit ändern oder anpassen. Die aktuelle Datenschutzerklärung kann auf abgerufen werden.

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